Posted in Uncategorized on 14. September 2008|
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Ja, warum eigentlich dieses und nicht ein anderes Diplomthema?
Damit ein Bildmarke in Deutschland rechtlichen Schutz genießt, muss sie zunächst beim Marken- und Patentamt in München registriert werden. Dort wird überprüft, ob die Bildmarke nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt. Absolute Schutzhindernisse sind unter Anderem fehlende Unterscheidungskraft oder Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.
Das Markenamt überprüft aber nicht, ob gegen relative Schutzhindernisse verstoßen wird, also ob bereits ähnliche oder identische Marken registriert sind. Dies hat zur Folge, dass einerseits der Antragsteller vorher selbstständig klären muss, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und, er andererseits nach erfolgreicher Eintragung kontinuierlich überwachen muss, dass keine Markenneuanmeldung seine Rechte verletzt.
Um Verletzungen zu verhindern, wird die angemeldete Marke vom Markenamt nach der internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken – „Wiener Klassifikation “ – katalogisiert. Dieses hierarchisch aufgebaute System teilt alle Bildbestandteile in 29 Kategorien, 144 Abschnitte, 788 Unterabschnitte und 879 Hilfsabschnitte ein.
Die notwendige Komplexität des Klassifikationsystems wirft aber folgende Probleme auf [Eakins98]:
- Es ist sehr aufwendig, jede Bildmarke per Hand zu klassifizieren.
- Verschiedene Menschen könnten identische Bildmarken unterschiedlich klassifizieren.
- Menschen fällt es schwer Bildmarken mit abstrakten Inhalten zu klassifizieren.
Als Beispiel hier die Kategorie „24 Wappen, Münzen, Embleme, Symbole“ mit Abschnitt „Kreuze“
24.13 Kreuze
24.13.1 Griechisches Kreuz, Andreaskreuz
24.13.2 Lateinisches Kreuz, T-Kreuz
24.13.3 Lothringer Kreuz, Papstkreuz
24.13.4 Malteser Kreuz
24.13.5 Kreuze, aus Inschriften gebildet
24.13.25 Andere Kreuze
Hilfsunterabschnitte von Abschnitt 24.13
A 24.13.9 Kreuze aus sich überschneidenden Linien
A 24.13.13 Kreuze, die eine Inschrift enthalten
A 24.13.14 Kreuze, von einer Inschrift begleitet
A 24.13.17 Kreuze, die einen Bildbestandteil enthalten
A 24.13.21 Kreuze mit Strahlen oder strahlenförmigen Linien
A 24.13.22 Kreuze innerhalb eines Kreises oder eines Polygons
A 24.13.23 Kreuze innerhalb eines Quadrates oder Rechtecks
A 24.13.24 Kreuze innerhalb eines anderen Bildbestandteils
Das Ziel meiner Diplomarbeit ist es nun Verfahren zu entwickeln, um diese Prozesse (teilweise) zu automatisieren. Am Ende soll eine Software stehen, die anhand einer Suchbildmarke alle wahrnehmungspsychologisch ähnlichen Bildmarken findet.
Quellen:
http://www.dpma.de
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